1. Geltung
1.1 Die DAERO GmbH stellt ihre Liefer- und Serviceleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit, die sämtlichen zwischen der DAERO GmbH und Unternehmern im Sinne der Bestimmung des § 14 BGB geschlossenen Verträgen zugrunde liegen. Unternehmer sind danach natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen. Die Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher sind danach natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäfts-bedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgen-den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Liefer- und Serviceleistung vorbehaltlos ausführen.
1.2 Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
2. Speichermöglichkeit und Einsicht in den Vertragstext
Sie können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den enthaltenen allgemeinen Vertragsbestimmungen auf unserer Seite https://daero-backup.de einsehen. Sie können dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, indem sie die übliche Funktionalität ihres Internet Dienstprogramms nutzen. Sie können sich dieses Dokument auch in PDF-Form herunterladen und archivieren. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter www.adobe.de) oder vergleichbare Programme, die das PDF-Format beherrschen.
3. Vertragspartner und Vertragsabschluss
Ihr ausschließlicher Vertragspartner ist die DAERO GmbH. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung/Ihren Auftrag durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder durch den Beginn der Liefer- und/oder Serviceleistungen annehmen.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, gerechnet ab der Lieferung/Bereitstellung der DAERO Backup Softwarelizenz. Das Datum des Vertragsbeginns und des Vertragsendes wird dem Kunden durch die DAERO GmbH schriftlich mitgeteilt. Zur Einhaltung des Schriftformerfordernis reicht die Mitteilung an den Kunden per E-Mail aus. Für den Zugang der Mitteilung bei dem Kunden ist die DAERO GmbH beweispflichtig.
4.2 Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor dem Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt worden ist.
4.3 Eine Kündigung per E-Mail an service@daero-backup.de ist zulässig. Die Kündigung wird dem Kunden ebenfalls per E-Mail bestätigt. Die Rechtzeitigkeit der ordentlichen Kündigung hat der kündigende Vertragspartner zu beweisen. Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
4.4 Nach einer Kündigung bleiben die gesicherten Kundendaten noch mindestens einen Monat lang im Cloudspeicherplatz verfügbar. Im Bedarfsfall kann so auch noch nach Vertragsende auf die Daten zugegriffen werden. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass seine gesicherten Daten sofort aus dem Sicherungsspeicher gelöscht werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die in unserem schriftlichen Angebot im Einzelnen genannten Preise. Diese sind für die
DAERO GmbH, gerechnet ab dem Datum der Angebotsabgabe, einen Monat lang bindend.
5.2 Die DAERO GmbH ist nach Vertragsabschluss und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes dazu berechtigt, nach billigem Ermessen, unter Beachtung der Bestimmung des § 315 BGB, einseitig eine Anpassung der einzelnen vertraglich vereinbarten Preise vorzunehmen.
Ein wichtiger Grund liegt beispielhaft, d.h. ohne Anspruch auf Vollständigkeit insbesondere dann vor, wenn für die DAERO GmbH Einkaufspreise für Softwarelizenzen, die Kosten für Speicherkapazitäten oder auch Servicekosten, insbesondere Personalkosten, im Vergleich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages erheblich gestiegen sind.
Die jeweilige Preisanpassung erfolgt durch eine einseitige, schriftliche Erklärung und ist von der DAERO GmbH dem Kunden sachlich zu begründen. Als Schriftform reicht die Mitteilung per E-Mail aus.
Ab dem Zugang der Erklärung einer Preisanpassung steht dem Kunden ein Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses zu. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes hat der Kunde gegenüber der DAERO GmbH binnen einer (Ausschluss-) Frist von 30 Werktagen, gerechnet ab dem Zugang der Preisanpassungserklärung, schriftlich zu erklären. Ein Versand der Kündigungserklärung per E-Mail reicht hierbei aus. Für den rechtzeitigen Zugang der Kündigungserklärung bei der DAERO GmbH ist der Kunde beweispflichtig. Macht der Kunde keinen Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht, so setzt sich das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien fort und tritt die Preisanpassung ab dem 31. Werktag nach Zugang der Erklärung in Kraft.
5.3 Rechnungen der DAERO GmbH werden dem Kunden in digitaler Form z.B. per E-Mail zugestellt oder können im DAERO Kundencenter online abgerufen werden.
6. SEPA-Lastschriftmandat /Leistungseinstellung/Kündigungsrecht
6.1 Zahlungen des Kunden haben ausschließlich im Bankeinzugsverfahren zu erfolgen. Zu diesem Zweck ist der Kunde dazu verpflichtet, der DAERO GmbH bei Auftragserteilung /bei Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und stets dafür Sorge zu tragen, dass auf dem darin angegebenen Konto ausreichende Deckung vorhanden ist.
6.2 Solange vom Kunden das Lastschriftmandat nicht erteilt ist, bestehen auf Seiten der DAERO GmbH keinerlei Verpflichtungen zu Lieferungen oder Leistungen und ist der Kunde nicht dazu berechtigt, von der/den ihm ggf. bereits überlassenen Lizenz/en Gebrauch zu machen.
Dies gilt auch dann, wenn es infolge einer fehlenden Kontodeckung zweimal zu Rücklastschriften gekommen ist. In diesem Fall ist die DAERO GmbH dazu berechtigt, das/die stehende/n Vertragsverhältnis/se außerordentlich fristlos zu kündigen und jegliche Leistungserbringung gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung einzustellen.
6.3 Eine Ausnahme vom Bankeinzugsverfahren wird bei der Bestellung der DAERO Backup Testversion gemacht. Der Kunde erhält hierfür eine Rechnung, die er im Voraus überweist.
7. Urheberrecht
Die DAERO Backup Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Software darf nur mit der auf die Anzahl der lizenzierten Arbeitsplätze beschränkten Nutzeranzahl auf PCs/Server installiert und benutzt werden. Der Kunde darf die gelieferte Software daher nicht vervielfältigen oder Dritten zur Nutzung überlassen und ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
8. Gewährleistung
8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Störungen beim Ablauf von Sicherungsplänen sind nicht auszuschließen z. B. wenn ein PC/Server zu Wartungszwecken ausgeschaltet ist oder Internet nicht verfügbar ist oder der Speicherplatz nicht ausreicht. Oft sind solche Störungen nur vorübergehend und bedürfen keiner besonderen Bearbeitung. Sonstige kleinere Störungen beheben wir in der Regel sehr zügig und selbständig oder informieren den Kunden spätestens nach wenigen Tagen über bestehende Probleme.
Bei reproduzierbaren und eindeutig festgestellten Softwarefehlern melden wir dies dem Softwarehersteller mit der Bitte um schnellstmögliche Korrektur im Rahmen einer neuen Programmversion.
Unter dieser Einschränkung leistet die DAERO GmbH die Gewähr, dass Software im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. Im Rahmen unseres Servicepakets überwachen wir, dass die Backupsoftware richtig installiert ist und die eingerichteten Sicherungspläne richtig ablaufen.
8.2 Erweist sich Software als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewähr-leistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt, eine Rücknahme der gelieferten Software durch die DAERO GmbH und ein Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch diese Software als fehlerhaft und gelingt es der DAERO GmbH nicht, die Fehlerhaftigkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe der Software und Rückerstattung des Kaufpreises. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht.
9. Haftung
9.1 Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet die DAERO GmbH unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung und Hardwarelieferung typischerweise gerechnet werden muss, sofern nicht die DAERO GmbH nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
9.2 Im Übrigen haftet die DAERO GmbH unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungs-gehilfen haftet die DAERO GmbH nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen.
9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die DAERO GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
9.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die DAERO GmbH jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, Trojaner etc. verursacht wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationsdiensteanbietern oder durch die Verwendung von nicht durch die DAERO GmbH geprüften Programme oder Dateien in Kontakt mit der Software kommen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz der DAERO GmbH. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der DAERO GmbH für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten. Die DAERO GmbH hat jedoch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11. Datenschutz (DS-GVO)
11.1 Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden/Vertragspartner ist der DAERO GmbH ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreibt die DAERO GmbH ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit, d.h. unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Diese finden Sie im Internet unter anderem unter https://dsgvo-gesetz.de/
11.2 Falls in dem zu sichernden Datenbestand besonders schützenswerte personenbezogene Daten enthalten sind, ist der Kunde/Vertragspartner im Gegenzug dazu verpflichtet, die DAERO GmbH vor Auftragserteilung darüber zu informieren mit Angabe von Speicherort, Umfang und geschützter Kategorie der personenbezogenen Daten.